Konflikt mit Rettungskräften: Rentner angeklagt

Am 7. November 2023 fällte das Amtsgericht (AG) Paderborn ein Urteil (75 Ds-44 Js 393/23-120/2) in einem Fall, der zeigt, wie schnell eine alltägliche Situation eskalieren kann. Im Mittelpunkt stand ein 52-jähriger Rentner, dem ein tätlicher Angriff auf Einsatzkräfte vorgeworfen wurde. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Geschehens und die Entscheidung des AG Paderborn in diesem Blogartikel der Kanzlei am Südstern.

Eskalation bei einem Rettungseinsatz: Die Vorgeschichte

Am 31. März 2023 gegen 16:35 Uhr kam es an einem Waldrand zu einem Einsatz wegen eines mutmaßlichen Suizids. Als die Rettungskräfte aufgrund einer Fehleinschätzung erst am falschen Ort waren und nun zum Einsatzort gelangen mussten, geriet ein Audi Q7, in dem der bisher strafrechtlich unauffällige Angeklagte als Beifahrer saß, in den Weg der Feuerwehr.

Der Fahrer des Audi Q7 wurde von einem Feuerwehrmann aufgefordert, weiterzufahren und den Einsatzort nicht zu behindern. Der Fahrer kam dieser Aufforderung nach, doch der Angeklagte stieg aus dem Fahrzeug aus und verhielt sich gegenüber den Rettungskräften aggressiv. Trotz mehrfacher Aufforderungen, die Kreuzung freizumachen, blieb der Angeklagte stehen, was die Rettungskräfte daran hinderte, ihre Arbeit fortzusetzen.

Ein Feuerwehrmann versuchte, den Angeklagten von der Kreuzung zu bewegen, woraufhin dieser ihn zurückstieß. Als ein Polizist eingreifen wollte, reagierte der Angeklagte aggressiv und attackierte ihn. Nach einem kurzen Gerangel konnte er schließlich überwältigt und mit Handschellen fixiert werden, sodass die Rettungskräfte ihre Arbeit fortsetzen konnten.

Gerichtsurteil: Strafe und Bewährung

Der Angeklagte wurde wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Personen, die diesen gleichstehen, gemäß §§ 113 Abs. 1, 114 Abs. 1, 115 Abs. 3 und 52 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt. Das Amtsgericht Paderborn stützte seine Entscheidung dabei auf die vollumfänglich geständige Einlassung des Angeklagten sowie auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht sowohl mildernde als auch erschwerende Umstände. Zu Gunsten des Angeklagten sprach, dass er sich geständig zeigte, Einsicht bewies und sich bei den geschädigten Zeugen entschuldigte. Zudem war er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und die geschädigten Zeugen wurden durch den Angriff nicht verletzt.

Erschwerend wirkte sich jedoch aus, dass der Angeklagte durch sein Verhalten die Rettungskräfte daran hinderte, möglicherweise in Not befindlichen Personen rechtzeitig zu helfen. Das Gericht bewertete dieses Verhalten als unverständlich und egoistisch.

Vor diesem Hintergrund hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten für tat- und schuldangemessen. Die Vollstreckung der Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht davon ausging, dass der Angeklagte sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Der Angeklagte wurde zudem zur Übernahme der Kosten des Verfahrens und seiner notwendigen Auslagen verpflichtet. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gibt ihm die Chance, einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden, wenn er sich während dieser Zeit gesetzestreu verhält.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, in stressigen und emotional aufgeladenen Situationen Ruhe zu bewahren und den Anweisungen von Einsatzkräften Folge zu leisten. Widerstand und tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Eskalationen zu vermeiden und Ihre Rechte auf legalem Wege durchzusetzen.

Die Kanzlei am Südstern aus Berlin steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Strafrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

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Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgericht Paderborn vom 7. November 2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.