Pflichtteil geltend machen – Anwalt für Pflichtteilsansprüche in Berlin


Wurden Sie enterbt oder im Testament nicht berücksichtigt? In vielen Fällen besteht dennoch ein Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Als Anwälte für Erbrecht in Berlin unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs.

Unsere Kanzlei berät Mandanten in Berlin bei Fragen zum Pflichtteilsrecht, zur Berechnung des Pflichtteils sowie zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Erben.

Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten oder unsicher sind, ob Ihnen ein Anspruch zusteht, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Pflichtteilsanspruch – Wann besteht ein Anspruch?

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht häufig dann, wenn nahe Angehörige im Testament nicht als Erben eingesetzt wurden. Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte Familienangehörige und gibt ihnen einen finanziellen Anspruch gegen die Erben.

Typische Situationen sind:

Enterbung durch Testament

Der Erblasser hat Sie im Testament nicht als Erben eingesetzt.

Unvollständige Informationen zum Nachlass

Der Erbe gibt keine oder nur teilweise Auskunft über den Nachlass.

Zweifel an der Höhe des Pflichtteils

Sie vermuten, dass Vermögenswerte im Nachlass nicht vollständig berücksichtigt wurden.

Schenkungen vor dem Todesfall

Der Erblasser hat vor seinem Tod Vermögen verschenkt, das bei der Pflichtteilsberechnung relevant sein kann.


Anwalt für Pflichtteil in Berlin – Unsere Unterstützung

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten in Berlin bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Unsere Leistungen im Pflichtteilsrecht:

  • Prüfung, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht

  • Berechnung der Höhe des Pflichtteils

  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Erben

  • Prüfung von Nachlassverzeichnissen

  • außergerichtliche Durchsetzung des Pflichtteils

  • gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

  • Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Schenkungen


Warum anwaltliche Unterstützung beim Pflichtteil sinnvoll ist

Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ist häufig komplex. In vielen Fällen müssen zunächst alle Vermögenswerte des Nachlasses ermittelt werden.

Zum Nachlass können beispielsweise gehören:

  • Immobilien

  • Bankkonten

  • Wertpapiere

  • Unternehmensbeteiligungen

  • Schenkungen vor dem Todesfall

Ein Anwalt für Erbrecht kann prüfen, ob alle relevanten Vermögenswerte berücksichtigt wurden und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.


Pflichtteil berechnen – Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Die konkrete Höhe hängt unter anderem ab von:

  • der Anzahl der Erben

  • dem Güterstand der Ehe

  • dem Gesamtwert des Nachlasses

  • möglichen Schenkungen des Erblassers

Eine genaue Berechnung ist häufig erst möglich, nachdem der vollständige Nachlass ermittelt wurde.


So läuft die Beratung zum Pflichtteil ab

1. Erste Kontaktaufnahme

Sie schildern uns telefonisch oder über das Kontaktformular Ihren Fall.

2. Rechtliche Einschätzung

Wir prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und welche Schritte sinnvoll sind.

3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Je nach Fall erfolgt die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.


Anwalt für Erbrecht in Berlin – Kanzlei am Südstern

Die Kanzlei am Südstern berät Mandanten in Berlin zu Fragen des Erbrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen.

Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin-Kreuzberg.

Kanzlei am Südstern
Gneisenaustraße 51
10961 Berlin

Telefon: 030 695 330 96


Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder, Ehegatten und unter Umständen die Eltern des Erblassers.

Wann verjährt der Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren.

Muss der Erbe Auskunft über den Nachlass geben?

Ja. Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben.

Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Wenn der Erblasser vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt hat, kann ein zusätzlicher Anspruch bestehen.


Pflichtteilsanspruch prüfen lassen

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Pflichtteilsanspruch haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Telefon: 030 695 330 96
oder über unser Kontaktformular.

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