Welche zivilrechtlichen Ansprüche Angehörige nach einer vorsätzlichen Gewalttat geltend machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom 28.05.2026 (Az. 1 O 410/23). In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin erfahren Sie, welche Rolle Schmerzensgeld, Beerdigungskosten und weitere Schadensersatzansprüche in einem solchen Verfahren spielen und weshalb das Gericht den Angehörigen in weiten Teilen Recht gab.
Eine Familie fordert zivilrechtliche Entschädigung
Geklagt hatten die Eltern und die Schwester eines zwölfjährigen Mädchens, das im März 2023 getötet wurde. Nach den Feststellungen des Gerichts war das Mädchen von zwei befreundeten Jugendlichen unter dem Vorwand einer Überraschung zu einem abgelegenen Ort gelockt worden. Dort kam es zu der tödlichen Tat. Die Beklagten versuchten anschließend zunächst, den Ablauf zu verschleiern, bevor sie die Tat später einräumten. Strafrechtlich wurden sie wegen ihres Alters nicht belangt, zivilrechtlich hielt das Gericht sie jedoch für verantwortlich.
Die Familie machte verschiedene Ansprüche geltend. Zum einen verlangten die Eltern ein Schmerzensgeld, das auf ihre verstorbene Tochter als Erben übergegangen war. Darüber hinaus verlangten Vater, Mutter und Schwester jeweils ein eigenes Schmerzensgeld, weil sie infolge der Tat erhebliche psychische Erkrankungen entwickelt hatten. Gutachten bestätigten unter anderem Traumafolgestörungen, Anpassungsstörungen und teilweise Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Außerdem forderten die Eltern Ersatz der Beerdigungskosten sowie die Feststellung, dass zukünftige materielle Schäden ebenfalls ersetzt werden müssen.
Die Beklagten bestritten unter anderem die Höhe der geforderten Schmerzensgelder sowie einzelne Positionen der Beerdigungskosten. Sie hielten insbesondere verschiedene Ausgaben für nicht erforderlich oder nicht erstattungsfähig.
Das Landgericht spricht umfangreiche Ansprüche zu
Das Landgericht Koblenz gab der Klage überwiegend statt. Den Eltern sprach es als Erben der Verstorbenen ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zu. Maßgeblich war aus Sicht des Gerichts insbesondere die Schwere der vorsätzlichen Tat sowie das erhebliche Leid, das das Opfer vor seinem Tod erlitten hatte.
Zusätzlich erhielten der Vater 25.000 Euro sowie die Mutter und die Schwester jeweils 30.000 Euro als eigenes Schmerzensgeld. Das Gericht sah aufgrund der eingeholten medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass bei allen drei Angehörigen eigenständige psychische Erkrankungen mit Krankheitswert vorlagen. Solche sogenannten Schockschäden können nach deutschem Zivilrecht einen eigenen Schmerzensgeldanspruch begründen.
Außerdem wurden den Eltern weitere Beerdigungskosten in Höhe von 15.263,94 Euro zugesprochen. Lediglich die Kosten für einen Erinnerungsschmuck mit Fingerabdruck der Verstorbenen sah das Gericht nicht als erstattungsfähige Beerdigungskosten an. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beklagten auch für künftige materielle Schäden der Angehörigen einstehen müssen, soweit diese noch entstehen. Schließlich wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Ansprüche auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, was unter anderem für die spätere Durchsetzung der Forderungen rechtlich von Bedeutung sein kann.
Welche Bedeutung das Urteil hat
Das Urteil zeigt, dass nach einer vorsätzlichen Gewalttat neben Ansprüchen der verstorbenen Person auch eigene Ansprüche naher Angehöriger bestehen können, wenn diese nachweisbar schwerwiegende psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen erleiden. Ebenso verdeutlicht die Entscheidung, dass Beerdigungskosten grundsätzlich ersetzt werden können, einzelne Ausgaben jedoch darauf überprüft werden, ob sie noch als angemessen und erstattungsfähig anzusehen sind.
Sollten Sie mit zivilrechtlichen Ansprüchen konfrontiert sein, unterstützt Sie die Kanzlei am Südstern aus Berlin gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung im Zivilrecht. Wir können Sie engagiert beraten, um Ihre Rechte im Zusammenhang mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen bestmöglich zu klären und durchzusetzen.
Dieser Blog-Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen oder Anliegen konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 28.05.2026, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichts
