STRAFRECHT – ERFAHRENE STRAFVERTEIDIGUNG IN BERLIN & DEUTSCHLANDWEIT

Wenn Sie plötzlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden – Festnahme, Hausdurchsuchung, Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Anklage – sind wir sofort für Sie da. Wir vertreten Sie zuverlässig und diskret in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen Ihre Verteidigung konsequent und rechtssicher.  Wir sind Ihre Strafverteidiger aus Berlin und leisten Soforthilfe.


UNSERE SCHWERPUNKTE IM STRAFRECHT

ALLGEMEINES STRAFRECHT & ERMITTLUNGSVERFAHREN

• Verteidigung ab der ersten Vorladung
• Prüfung der Ermittlungsakte
• Erstellung von Schutz- und Verteidigungsstrategien
• Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

GEWALT- & KÖRPERVERLETZUNGSDELIKTE

• Körperverletzung
• Schwere & gefährliche Körperverletzung
• Delikte mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen
• Körperverletzung mit Todesfolge

DROGEN- & BETÄUBUNGSMITTELDELIKTE

• Besitz & Weitergabe
• Handel, gemeinschaftlicher Handel, Erwerb
• Verfahren bei Drogenkonsum
• Folgen im Straßenverkehr

VERKEHRSSTRAFRECHT

• Alkohol oder Drogen am Steuer
• Fahrerlaubnisentzug, MPU-Begleitung
• Verkehrsunfall mit Personenschaden

SEXUALSTRAFRECHT

Wir übernehmen Verteidigungen bei sämtlichen Sexualdelikten, u. a.:
• Vorwürfe sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffs
• Vorwürfe sexueller Belästigung
• Sexualstrafrecht im digitalen Kontext
• Besitz oder Verbreitung sensibler bzw. strafbarer Inhalte

Besonderheiten:
• oft massive Auswirkungen auf Beruf, Familie & gesellschaftliche Stellung
• häufig Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
• sensible Aktenführung & schnelle Beweis­sicherung erforderlich

Wir agieren mit höchster Diskretion und Sorgfalt.

HAFT, FESTNAHME UND U-HAFT

• Sofortige Verteidigung bereits ab Festnahme
• Haftprüfung & Haftbeschwerde
• Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung

HAUSDURCHSUCHUNG & BESCHLAGNAHME

• Prüfung des Beschlusses
• Sofortmaßnahmen zur Entlastung
• Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
• Strategie zur Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

WIRTSCHAFTS- & VERMÖGENSDELIKTE

• Betrug & versuchter Betrug
• Untreue, Unterschlagung
• Diebstahl & Vermögensdelikte
• Geldwäsche
• ggf. steuerbezogene Verfahren


WARUM UNSERE VERTEIDIGUNG?

Wir sind Ihre Strafverteidiger in Berlin und leisten Soforthilfe

• Langjährige Erfahrung im Strafrecht
• Schnelle Reaktionsfähigkeit – auch bei akuten Situationen
• Keine Massenmandate – persönliche Verteidigungsstrategie
• Direkte Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt
• Vertretung bundesweit möglich


UNSER ABLAUF IM STRAFVERFAHREN

1. Erste Analyse der Vorwürfe

Wir besprechen Ihre Situation und ordnen die Rechtslage ein.

2. Akteneinsicht

Erst nach vollständiger Akteneinsicht ist eine fundierte Bewertung möglich.

3. Verteidigungsstrategie

Individuell, realistisch und taktisch sinnvoll.

4. Begleitung im gesamten Verfahren

Von Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung.

5. Nachbetreuung

z. B. Auflagen, Bewährungsauflagen, Führerscheinverfahren.


INFOKASTEN – WAS TUN BEI FESTNAHME?

• Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Behörden
• Unterschreiben Sie nichts
• Verlangen Sie sofort anwaltlichen Kontakt
• Wir übernehmen umgehend Akteneinsicht, Haftprüfung & Kommunikation

Wichtig: Schweigen ist Ihr gutes Recht.
Ein falsches Wort kann Ihre Verteidigung dauerhaft erschweren.

JETZT HILFE ANFORDERN 

Strafverteidiger Berlin Soforthilfe

Benötigen Sie sofort anwaltlichen Beistand?

Wir sind Ihre Strafverteidiger in Berlin und leisten Soforthilfe

Kontaktieren Sie uns telefonisch – wir reagieren unverzüglich.

• Sofortmaßnahmen bei Festnahme
• Unterstützung bei Durchsuchungen
• Rückrufe am selben Tag

TERMIN / ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

Wir bewerten Ihre Situation fachlich fundiert und vertraulich.


FAQ-BEREICH FÜR STRARECHT

Wann sollte ich im Strafverfahren einen Anwalt einschalten?

Sofort – besonders bei Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung. Schon in frühen Ermittlungsphasen werden Beweise gesammelt.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Sie haben umfassendes Schweigerecht. Aussagen sind erst nach Akteneinsicht sinnvoll.

Übernimmt der Anwalt auch Akteneinsicht?

Ja. Das ist wesentliche Grundlage jeder Verteidigung.

Ist Sexualstrafrecht besonders sensibel?

Ja. Verfahren haben häufig existenzielle Auswirkungen (Beruf, Familie, soziales Umfeld). Taktische Verteidigung und Diskretion sind zentral.

Kann die Haft geprüft oder aufgehoben werden?

Ja. Wir stellen Haftprüfungs- oder Haftbeschwerdeanträge mit dem Ziel der Entlassung.

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich auf dem Gebiet des Strafrechts. Für Fragen oder die Vereinbarung eines Beratungstermins, rufen Sie uns einfach an.

In der Regel erfahren Sie von einem gegen Sie geführten Strafverfahren durch die sogenannte „Vorladung zur Vernehmung“, durch eine Festnahme oder Verhaftung sowie durch eine Hausdurchsuchung.

In allen Fällen gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch und kontaktieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt, damit dieser Sie strafrechtlich beraten kann und sie gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen können. Teilweise werden die ermittelnden Polizeibeamten versuchen Sie zu überzeugen, eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht zu schweigen und kontaktieren Sie einen Anwalt.

Vorladung zur Vernehmung

Wenn Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet dieser nachzukommen. D.h. Sie müssen nicht zur Polizei gehen. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Der Rechtsanwalt beantragt für Sie Akteneinsicht, damit sie Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei erhalten. Nach Erhalt der Ermittlungsakte bespricht der Rechtsanwalt mit Ihnen die möglichen Verteidigungsstrategien.

Wenn Sie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht bekommen, sollten Sie diese wahrnehmen, jedoch wenn möglich zuvor einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.

Festnahme oder Verhaftung

Eine Festnahme oder Verhaftung stellt den größten Eingriff in Ihr Leben für Sie dar. Dennoch ist es enorm wichtig auch in diesem Fall die Ruhe nicht zu verlieren. Genau wie bei der Vorladung zur Vernehmung gilt auch bei der Festnahme oder Verhaftung der Grundsatz, dass Sie das Recht zum Schweigen haben. Machen Sie hiervon in jedem Fall Gebrauch. Ferner haben Sie das Recht einen Anwalt zu kontaktieren. Dies sollten Sie in jedem Fall machen, da ohne Einblick in die Ermittlungsakte für Sie nicht nachvollziehbar ist, worauf sich der Tatvorwurf gegen Sie begründet und welche Informationen der Polizei und Staatsanwaltschaft bereits vorliegen.

Wir beantragen für Sie umgehend Akteneinsicht und suchen Sie, für den Fall, dass Sie in Untersuchungshaft genommen werden, schnellstmöglich in der Justizvollzugsanstalt auf.

Auch wenn Sie denken, dass Sie den Tatvorwurf eigenständig aufklären können, ist es ratsam zunächst einen Anwalt zu kontaktieren, da alles was Sie im Rahmen einen offiziellen Vernehmung äußern, später auch gegen Sie verwendet werden kann.

Hausdurchsuchung

Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich zunächst den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und dann umgehend einen Anwalt kontaktieren. Auch im Falle der Hausdurchsuchung gilt natürlich der Grundsatz: Ruhe bewahren und vom Recht zu schweigen Gebrauch machen.

Lassen Sie die Polizeibeamten die Durchsuchung durchführen, aber stimmen Sie der Durchsuchung und einer eventuellen Beschlagnahmung von Gegenständen und Unterlagen in keinem Fall zu, sondern widersprechen Sie dieser.

Gemeinsam besprechen wir dann die weitere Vorgehensweise.

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