Tödlicher Polizeieinsatz in Dortmund: Hintergründe und Lehren

Der tödliche Polizeieinsatz gegen den 16-jährigen V1 in einer Dortmunder Jugendhilfeeinrichtung führte zu einem umfangreichen Strafverfahren gegen fünf Polizeibeamte. Das Landgericht Dortmund entschied mit Urteil vom 12.12.2024 (Az. 39 Ks 6/23), dass alle Angeklagten freizusprechen sind. Die später eingelegten Revisionen wurden nach den Angaben zum Verfahren vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen, sodass die Freisprüche rechtskräftig sind. In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin erhalten Sie einen Überblick über den Hintergrund des Falles und die Gründe, die das Gericht zu seiner Entscheidung geführt haben.

Ein Einsatz wegen eines mutmaßlichen Suizidversuchs

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Polizeieinsatz am 8. August 2022 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund. Der 16-jährige V1, ein unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aus dem Senegal, hatte sich nach den Feststellungen des Gerichts in einer psychisch belastenden Lebenssituation befunden. Bereits wenige Tage zuvor war er wegen geäußerter Suizidgedanken in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik untersucht worden. Dort wurde eine depressive Episode festgestellt, eine akute Eigengefährdung sah die behandelnde Ärztin nach der Untersuchung jedoch nicht mehr.

Am Nachmittag des Einsatztages zog sich V1 mit einem Küchenmesser in den Innenhof der Einrichtung zurück. Er hielt das Messer gegen seinen eigenen Körper und reagierte weder auf die Betreuer noch auf Versuche, ihn in französischer oder spanischer Sprache anzusprechen. Die Mitarbeiter verständigten deshalb die Polizei und schilderten die Situation als möglichen Suizidversuch.

Vor Ort planten die eingesetzten Beamten zunächst eine möglichst schonende Entwaffnung. Nachdem auch zivile Polizeikräfte keinen Kontakt zu V1 herstellen konnten, entschied der Einsatzleiter, Pfefferspray einzusetzen. Ziel war es, dass V1 das Messer loslassen würde, damit die Beamten ihn sichern könnten. Anders als erhofft bewegte sich V1 nach dem Einsatz des Reizstoffes jedoch mit dem Messer in der Hand aus dem Bereich heraus. Daraufhin kamen zwei Distanzelektroimpulsgeräte zum Einsatz. Kurz danach gab ein Polizeibeamter sechs Schüsse mit einer Maschinenpistole ab. V1 wurde tödlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen fünf Polizeibeamte. Dem Schützen wurde Totschlag vorgeworfen. Weitere Beamte mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt beziehungsweise wegen Anstiftung hierzu verantworten.

Warum das Landgericht alle Angeklagten freisprach

Das Landgericht Dortmund kam nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass keine strafrechtliche Verurteilung möglich war. Nach Auffassung der Kammer durfte der Einsatz von Pfefferspray erfolgen, weil aus Sicht der Beamten eine konkrete und gegenwärtige Gefahr bestand, dass sich V1 selbst tödlich verletzen könnte. Das Gericht hielt diese Maßnahme deshalb für rechtmäßig.

Hinsichtlich der später eingesetzten Distanzelektroimpulsgeräte unterschied das Gericht zwischen den einzelnen Beamten. Teilweise sah es die Maßnahmen ebenfalls als gerechtfertigt an, weil sie dem Schutz des Jugendlichen dienen sollten. Soweit Beamte davon ausgingen, V1 greife die Einsatzkräfte an, nahm das Gericht einen sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum an. Das bedeutet, dass die Beamten irrtümlich von einer Notwehrlage ausgingen, obwohl tatsächlich kein Angriff vorlag. Nach den Feststellungen wollte V1 die Beamten nicht angreifen, sondern vor dem Reizstoff fliehen. Aufgrund der äußerst kurzen Reaktionszeit hielt das Gericht diesen Irrtum jedoch für unvermeidbar.

Auch der Schütze wurde deshalb freigesprochen. Nach Überzeugung der Kammer durfte ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit strafrechtlich vorgeworfen werden. Den Einsatzleiter sprach das Gericht ebenfalls frei. Zwar wurde seine Einsatzplanung eingehend geprüft, letztlich sah das Gericht jedoch keinen strafrechtlich relevanten Planungsfehler. Die Richter betonten außerdem, dass es zum Zeitpunkt des Einsatzes noch kein speziell entwickeltes Ausbildungskonzept für den Umgang mit Menschen in vergleichbaren psychischen Ausnahmesituationen gegeben habe. Dieses wurde erst nach dem Vorfall eingeführt.

Was das Urteil zeigt

Die Entscheidung macht deutlich, wie schwierig die strafrechtliche Bewertung von Polizeieinsätzen in akuten Gefahrenlagen sein kann. Das Gericht stellte nicht darauf ab, dass der Einsatz tragisch endete, sondern prüfte für jeden einzelnen Beamten, welche Informationen und Handlungsmöglichkeiten im jeweiligen Moment tatsächlich bestanden. Der Fall zeigt außerdem, welche Bedeutung der Ausbildung und der Einschätzung einer Gefahrenlage bei Einsätzen mit psychisch belasteten Personen zukommt.

Sollten Sie Fragen zu Polizeieinsätzen und deren strafrechtlicher Bewertung haben, unterstützt Sie die Kanzlei am Südstern aus Berlin gerne mit ihrer Erfahrung im Strafrecht. Wir stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, um Sie in komplexen rechtlichen Situationen bestmöglich zu begleiten.

 

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Dieser Blog-Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen oder Anliegen wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Landgericht Dortmund vom 12.12.2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichts