Im Arbeitsrecht gibt es zwei Hauptakteure: Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Vincent Aydin berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in Berlin und deutschlandweit. Für Fragen oder die Vereinbarung eines Beratungstermins, rufen Sie uns einfach an.

Inhaltlich unterteilt sich das Arbeitsrecht in zwei Bereiche: Das Individual-Arbeitsrecht und das Kollektiv-Arbeitsrecht.

Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Arbeitgeber, z.B. Abfindung, Abmahnung, Arbeitslohn, Arbeitsbedingungen, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Befristungen, Krankheit, Kündigungen, Kündigungsschutzklage, Mindestlohn, Mutterschutz, sozialrechtliche Aspekte und arbeitsrechtliche Folgen, Teilzeitarbeit, Urlaub und Zahlungsverzug.

Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis der Arbeitnehmer als Kollektiv (z.B. Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte) zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Um Chancengleichheit zwischen dem Arbeitnehmer und dem strukturell überlegenen Arbeitgeber zu schaffen, gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Dennoch gibt es strenge Ausschlussfristen zu beachten. Im Kündigungsfall ist schnelles Handeln gefordert. Sie müssen im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Wir überprüfen für Sie umgehend, ob Sie im Falle einer Kündigung Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen können. Wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, haben Arbeitnehmer oftmals einen Anspruch auf Abfindung.

Rechtsanwalt Vincent Aydin profitiert von der Erfahrung, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu vertreten und kann diese Erfahrung zu Ihren Gunsten einsetzen. Von Rechtsanwalt Vincent Aydin werden arbeitsrechtliche Fragestellungen aller Art bearbeitet.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Eine Rechtsberatung kann telefonisch oder in der Kanzlei am Südstern in 10961 Berlin erfolgen. Gerichtstermine werden deutschlandweit wahrgenommen.

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