Das Verfahren der Mediation hat sich im Bereich von sowohl privaten als auch von wirtschaftlichen Auseinandersetzungen bereits als alternative Konfliktlösung bewährt.

Diplom-Juristin Mara-Lena Kranz ist zertifizierte Mediatorin und nach den Richtlinien des Mediationsgesetzes des Bundes ausgebildet.

Mediation kann in vielen Fällen eine effektive Alternative zu einem Gerichtsverfahren darstellen. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation „Vermittlung“. Gemeint hiermit ist die Vermittlung in Streitfällen durch einen allparteilichen Mediator, der von allen Konfliktparteien akzeptiert wird. Im Verfahren der Mediation führt unsere Mediatorin die Konfliktparteien zu nachhaltigen Lösungen.

In einem Vorgespräch besprechen wir mit Ihnen gerne, ob sich Ihr Sachverhalt für ein Mediationsverfahren eignet.

Eine unverbindliche Anfrage nehmen wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail an unsere Ansprechpartnerin (kranz@kanzlei-am-suedstern.de) gerne entgegen.

Näheres zu den Prinzipien der Mediation, ihren Voraussetzungen und dem Ablauf eines Mediationsverfahrens finden sie in diesem Artikel.

Familienmediation

Die Beendigung der Ehe oder einer langjährigen Partnerschaft sind regelmäßig besonders belastende Lebenserfahrungen. Geht es überdies hinaus auch noch um Sorgerechts-bzw. Umgangsfragen für die gemeinsamen Kinder, kann die Hinzuziehung eines unparteilichen Dritten sehr hilfreich sein. Da es hier ohnehin einer Klärung bedarf, ist der Anreiz groß, es auf einvernehmlichem und in der Regel kostengünstigerem Weg mittels Mediation zu versuchen. Für viele Paare ist es auch ein Anliegen, dass sie sich trotz Trennung eine erträgliche, kooperative Beziehung bewahren oder aufbauen, besonders wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder haben.

Für die offizielle Scheidung muss das Paar allerdings trotzdem vor Gericht gehen. Jedoch genügt dann ein Anwalt und die in der Mediationsübereinkunft geregelten Bereiche müssen nicht mehr vor Gericht diskutiert werden. Was für die Trennung gilt, kann auch für Partnerschafts- und Familien-Probleme hilfreich sein, bevor sie zur Trennung führen.

Wirtschaftsmediation

Konfliktsituationen im wirtschaftlichen Bereich stehen nicht nur dem Erfolg eines Unternehmens entgegen, sondern führen über dies hinaus auch oft zu einer persönlichen Belastung der Beteiligten.

Ob Konflikte im Unternehmen oder mit Dritten, wir unterstützen Unternehmer und Unternehmen dabei, interessensorientierte und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Betriebliche Mediation

Ungelöste Konflikte zwischen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hemmen die Produktivität und können zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein Mediationsverfahren kann hier einen vertraulichen Raum bieten, begleitet von unserer Mediatorin mit allen Beteiligten eine konstruktive Konfliktlösung herbeiführen.

Erbmediation, Nachfolgemediation

Bei der Abwicklung von Erbfragen (Vermeidung von Erbstreitigkeiten, Beilegung von Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten) treffen oft unausgesprochene Konflikte, verletzte Gefühle und hochkomplexe Rechtsfragen aufeinander.

Die Thematik an ein Gericht auszulagern, kann hier bedeuten, die Kontrolle über das Verfahren und dessen Ergebnis ein Stück weit aus der Hand zu geben. Das Problem wird vor Gericht allein auf Basis des Gesetzes entschieden, ungeachtet der tieferliegenden Interessen und ungeachtet der emotionalen Gefühlslage der Parteien.

Bei der Mediation haben die Parteien hingegen die Chance, unter fachkundiger Anleitung selbst eine gerechte Lösung zu erarbeiten, die beide Seiten tragen – und die den bestehenden Konflikt dauerhaft beilegt. Im Wesentlichen geht es dabei darum, durch einen Perspektivenwechsel zu neuem Verständnis bei den betroffenen Konfliktparteien zu gelangen.

Falls Sie das Gefühl haben, ein Mediationsverfahren könnte für Ihre Situation passend sein, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Eine unverbindliche Anfrage nehmen wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail (kranz@kanzlei-am-suedstern.de) entgegen.