von Mara-Lena Kranz // Zertifizierte Mediatorin und Juristische Mitarbeiterin // Kanzlei am Südstern
» Das Verfahren der Mediation bietet in Konfliktsituationen in verschiedenen Bereichen die Möglichkeit, konstruktiv miteinander zu arbeiten.
Ziel der Mediation ist es, die tieferliegenden Interessen der Konfliktbeteiligten zu erkennen (welche oft anders liegen als die vorgebrachten „Positionen“) und auf dieser Grundlage einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen. Dabei können in einem Mediationsverfahren vielfältige Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden, wofür in einem Gerichtsverfahren kein Raum wäre, da hier lediglich konkrete Rechtsfragen behandelt werden. So ermöglicht die Mediation interessengerechtere Lösungen und eine flexiblere Lösungsfindung.
Der wesentliche Unterschied zu einem gerichtlichen Verfahren liegt darin, dass die Konfliktparteien eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und der Mediator die Beteiligten auf dem Weg zur Lösung unterstützt, indem er die Struktur vorgibt und vermittelnd zu einem Perspektivwechsel beiträgt.
Voraussetzung
Ein Mediationsverfahren ist dann in Betracht zu ziehen, sofern es von allen Konfliktparteien gleichermaßen mitgetragen wird.
Prinzipien
Mediation ist nicht zuletzt deshalb auch so erfolgreich, da in diesem Verfahren neben dem transparenten Verfahrensablauf auch klare Grundprinzipien gelten:
- Freiwilligkeit
Die Parteien entscheiden aus freiem Willen, eine Mediation durchzuführen oder auch beenden zu wollen. Die Freiwilligkeit bildet somit die Grundvoraussetzung für ein Mediationsverfahren.
- Eigenverantwortlichkeit
Die Parteien entwickeln mit Hilfe des Mediators ihre Lösung selbst. Sie entscheiden, welche Inhalte besprochen werden und welche nicht, worüber sie sich einigen, wie schnell eine Einigung gefunden wird und wie die Lösung aussieht.
- Interessenorientierung
Die dem Konflikt zugrunde liegenden Interessen, Werte und Bedürfnisse der Parteien liegen im Fokus. Das eigentliche Problem liegt oft im Umgang miteinander.
- Informiertheit
Entscheidungen basieren auf einer gemeinsamen Informationsbasis.
- Vertraulichkeit
Der Mediator und die Konfliktbeteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
- Neutralität des Mediators/Allparteilichkeit
Der Mediator unterstützt die Parteien ihre eigenen Lösungen zu finden, in dem er den Mediationsprozess leitet. Er ist aber von den Parteien unabhängig. Er ergreift keine Partei und behandelt alle Parteien gleichwertig.
- Ergebnisoffenheit
Mediation lebt nicht von Vorgaben, sondern von Ergebnissen, die sich während des Mediationsverfahren entwickeln.
Ablauf des Mediationsverfahrens
Das Mediationsverfahren läuft nach einem strukturierten Vorgehen ab. Das 5-Phasen-Modell (nach Besemer) gliedert die Mediation in folgende Phasen:
1. Vorbereitung
Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme.
2. Auftragsklärung (Kontakt und Kontrakt)
Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Konfliktparteien möchten etwas über Ihren Mediator und das Verfahren erfahren. Der Mediator möchte die Konfliktparteien und ihr Anliegen kennenlernen. Sofern alle einverstanden sind, wir ein Vertrag geschlossen.
3. Konfliktschilderung und Themensammlung
Hier startet die inhaltliche Bearbeitung des Konfliktes. Jede Partei hat nun die Gelegenheit, ihre Sichtweise des Konfliktes zu schildern. Dabei werden die einzelnen Konfliktthemen gesammelt und die Reihenfolge der Bearbeitung gemeinsam abgestimmt.
4. Feststellung der Interessen (Konflikterhellung)
Die dritte Phase bildet das Kernstück der Mediation. Hier steht im Fokus, sich selbst und den anderen besser zu verstehen. Welches tieferliegende Interesse verbirgt sich hinter meiner Position? Weshalb handelt die andere Partei so? Durch einen Perspektivwechsel können die Konfliktparteien zu einem neuen Verständnis gelangen.
5. Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
In dieser Phase werden zunächst in einem Brainstorming alle möglichen und auch unmöglichen Optionen zur Lösung gesammelt. Erst in einem zweiten Schritt werden die wichtigsten und auch tatsächlich umsetzbaren Lösungen herausgefiltert.
6. Abschlussvereinbarung
In einem letzten Schritt werden die erarbeiteten Lösungen schriftlich festgehalten. Wenn dies gewünscht ist, kann gerne ein weiterer Termin nach etwas Zeit vereinbart werden, um die Verbindlichkeit der gemeinsamen Vereinbarung zu erhöhen.
Falls Sie das Gefühl haben, ein Mediationsverfahren könnte für Ihre Situation passend sein, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Eine unverbindliche Anfrage nehmen wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail (kranz@kanzlei-am-suedstern.de) entgegen.