von Swenne Karnath // Juristische Mitarbeiterin // Kanzlei am Südstern
» Hatten Sie schon einmal eine E-Mail im Postfach oder ein Schreiben im Briefkasten mit einer Geldforderung einer Ihnen unbekannten Firma? Inkassobriefe oder Mahnungen werden häufig versendet, obwohl Sie gar keine Leistung erhalten haben. Sollten Sie den behaupteten Vertrag nie abgeschlossen haben, lassen Sie sich nicht auf die Zermürbungsstrategie der Unternehmen ein und ignorieren Sie weitere Forderungsschreiben. Sollten Sie jedoch bereits einen Mahnbescheid erhalten haben, ist es je nach Einzelfall geboten Widerspruch einzulegen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer angemessenen Reaktion.
Die Beweislast dafür, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde, liegt bei dem fordernden Unternehmen. Dieses muss darlegen können, wann und wie ein Vertrag geschlossen worden ist. Teilweise können die Firmen diverse persönliche Daten wie IP-Adressen darlegen, welche angeblich bestätigen, dass Sie den behaupteten Vertrag geschlossen haben. Unsere Kanzlei hat etwa Erfahrungen mit dem Unternehmen „Sexy Date“ gemacht. „Sexy Date“ fordert Geldbeträge für vermeintliche Abonnements und kann dabei sogar Fotos der angeblichen Abonnenten vorweisen. Es ist daher nicht immer leicht einzuschätzen, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Abzocker-Masche handelt oder doch um eine berechtigte Rechnung. Gerne werden wir an dieser Stelle für Sie tätig und sorgen für Klarheit, indem wir das betreffende Unternehmen für Sie anschreiben.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit wurden wir darüber hinaus mehrfach mit der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das Gewerbebetreibende mittels Anrufen in eine Abofalle locken möchte. Nach dem Anruf folgt prompt eine Rechnung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH ohne jegliche tatsächliche Grundlage oder erbrachter Leistung.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dubiose Briefe mit vermeintlichen Forderungen erhalten haben. Gerne prüfen wir für Sie Ihren konkreten Fall. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.