von Rechtsanwalt Vincent Aydin
Seit gestern befindet sich die Post in einem unbefristeten Streik. Dies führt dazu, dass zahlreiche Briefe und Pakete erst verspätet beim Empfänger ankommen. Im Geschäfts- und Rechtsverkehr kann der Streik zu erheblichen Problemen führen.
Die wichtigste Information für Absender ist, dass sie grundsätzlich weiterhin für die rechtzeitige Zustellung verantwortlich sind.
Geht ein Schreiben aufgrund des Streikes zu spät zu, geht das zu Lasten des Absenders. Der Absender kann sich nicht auf den Post-Streik als Entschuldigung berufen. Wer eine gerichtliche Frist waren oder einen Vertrag widerrufen muss, sollte also auf Fax oder die Post-Konkurrenten umsteigen.
Etwas anderes gilt jedoch für die Rücksendung von im Internet oder per Telefon bestellten Waren. Hier genügt es, dass das Paket rechtzeitig in der vorgesehenen Frist abgesendet wird. Jedoch ist der Absender beweispflichtig für die rechtzeitige Absendung, daher unbedingt den Einlieferungsbeleg aufbewahren.
Bei Ungewissheit stehen wir Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.