von Simon Richters // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern
» Möchte eine der beiden Parteien einen Arbeitsvertrag beenden, einigen sich beide Seiten häufig auf die Zahlung einer Abfindung. Unter einer Abfindung versteht man im Allgemeinen eine Einmalzahlung des Arbeitgebers, die mögliche Verdienstausfälle des Arbeitnehmers kompensieren und für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen soll.
Die Höhe der Abfindung bemisst sich im Normalfall an der zeitlichen Zugehörigkeit des scheidenden Arbeitnehmers im Unternehmen. Sie beträgt laut Gesetz in bestimmten Fällen 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, kann jedoch je nach Verhandlungsgeschick und Ausgangslage des Arbeitnehmers auch höher ausfallen. Eine höhere Abfindung kann ebenso für den Arbeitgeber günstig sein, da so eine potentielle Kündigungsschutzklage abgewehrt werden kann. Die Höchstgrenze des Abfindungsgeldes liegt in der Regel bei 12 Monatsverdiensten, kann sich jedoch bei besonders langer Betriebszugehörigkeit auf bis zu 15 Monatsverdienste erhöhen.
Neben den hier genannten Abfindungshöhen ist jedoch an dieser Stelle festzuhalten, dass es grundsätzlichen keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt. Dies bedeutet, dass nicht jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch die Zahlung einer Abfindung zur Folge hat. Der einzige Anspruch auf Abfindung findet sich im Kündigungsschutzgesetz und setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, mit entsprechendem Hinweis auf den Anspruch nach Ablauf der Klagefrist.
Häufig werden Regelungen in Bezug auf Abfindungszahlungen jedoch auch in Tarifverträgen, Sozialplänen oder Arbeitsverträgen niedergeschrieben. Sollte dies konkret nicht der Fall sein, kommt es bei der Aushandlung von Abfindungszahlungen im Allgemeinen darauf an, wie gut die Ausgangslage beider Parteien ist. Häufig wird der Arbeitgeber freiwillig ein Abfindungsangebot abgeben, um das finanzielle Risiko zu vermeiden, einen Prozess im Wege einer Kündigungsschutzklage zu verlieren. Wie man sich in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer verhalten sollte, ist jedoch einzelfallabhängig.
Für den Fall, dass Sie sich in einer Situation befinden, die das Ausscheiden aus dem Betrieb immer wahrscheinlicher werden lässt, sollten Sie abwägen. Ist es gewinnbringender entweder den Weg einer Arbeitsschutzklage einzuschlagen oder mit ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln? Gerne können Sie sich in diesem Überlegungsprozess an uns wenden und darauf vertrauen, dass wir Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise im Arbeitsrecht zur Seite stehen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erwirken.