Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich auf dem Gebiet des Strafrechts. Für Fragen oder die Vereinbarung eines Beratungstermins, rufen Sie uns einfach an.
In der Regel erfahren Sie von einem gegen Sie geführten Strafverfahren durch die sogenannte „Vorladung zur Vernehmung“, durch eine Festnahme oder Verhaftung sowie durch eine Hausdurchsuchung.
In allen Fällen gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch und kontaktieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt, damit dieser Sie strafrechtlich beraten kann und sie gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen können. Teilweise werden die ermittelnden Polizeibeamten versuchen Sie zu überzeugen, eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht zu schweigen und kontaktieren Sie einen Anwalt.
Vorladung zur Vernehmung
Wenn Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet dieser nachzukommen. D.h. Sie müssen nicht zur Polizei gehen. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Der Rechtsanwalt beantragt für Sie Akteneinsicht, damit sie Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei erhalten. Nach Erhalt der Ermittlungsakte bespricht der Rechtsanwalt mit Ihnen die möglichen Verteidigungsstrategien.
Wenn Sie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht bekommen, sollten Sie diese wahrnehmen, jedoch wenn möglich zuvor einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.
Festnahme oder Verhaftung
Eine Festnahme oder Verhaftung stellt den größten Eingriff in Ihr Leben für Sie dar. Dennoch ist es enorm wichtig auch in diesem Fall die Ruhe nicht zu verlieren. Genau wie bei der Vorladung zur Vernehmung gilt auch bei der Festnahme oder Verhaftung der Grundsatz, dass Sie das Recht zum Schweigen haben. Machen Sie hiervon in jedem Fall Gebrauch. Ferner haben Sie das Recht einen Anwalt zu kontaktieren. Dies sollten Sie in jedem Fall machen, da ohne Einblick in die Ermittlungsakte für Sie nicht nachvollziehbar ist, worauf sich der Tatvorwurf gegen Sie begründet und welche Informationen der Polizei und Staatsanwaltschaft bereits vorliegen.
Wir beantragen für Sie umgehend Akteneinsicht und suchen Sie, für den Fall, dass Sie in Untersuchungshaft genommen werden, schnellstmöglich in der Justizvollzugsanstalt auf.
Auch wenn Sie denken, dass Sie den Tatvorwurf eigenständig aufklären können, ist es ratsam zunächst einen Anwalt zu kontaktieren, da alles was Sie im Rahmen einen offiziellen Vernehmung äußern, später auch gegen Sie verwendet werden kann.
Hausdurchsuchung
Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich zunächst den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und dann umgehend einen Anwalt kontaktieren. Auch im Falle der Hausdurchsuchung gilt natürlich der Grundsatz: Ruhe bewahren und vom Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Lassen Sie die Polizeibeamten die Durchsuchung durchführen, aber stimmen Sie der Durchsuchung und einer eventuellen Beschlagnahmung von Gegenständen und Unterlagen in keinem Fall zu, sondern widersprechen Sie dieser.
Gemeinsam besprechen wir dann die weitere Vorgehensweise.
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