BGH entscheidet zur Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung

Am 14. November 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (Az.: 3 StR 189/24), das die Verurteilung einer IS-Rückkehrerin durch das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) betraf. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Herausforderungen, die mit der Rückkehr von Personen verbunden sind, die sich terroristischen Vereinigungen im Ausland angeschlossen haben. Erfahren Sie mehr über den Hintergrund des Falls und die letztinstanzliche Entscheidung des BGH.

Hintergrund: die Zeit der Beklagten unter dem IS

Im März 2014 reiste die Angeklagte, eine deutsche und algerische Staatsangehörige, mit ihrer einjährigen Tochter von der Türkei ins syrische Bürgerkriegsgebiet, genauer gesagt nach Rakka, das zu dieser Zeit unter der Kontrolle des „Islamischen Staates“ (IS) stand. Dort traf sie auf ihren Ehemann, der bereits dem IS beigetreten war und eine führende Rolle in der Organisation innehatte.

Kurz darauf schloss sie sich ebenfalls dem IS an und übernahm die Aufgaben der Haushaltsführung und Kindererziehung, während sie sich den strikten Regeln der Organisation unterwarf. Im Gegenzug erhielt sie finanzielle Unterstützung. Trotz der zunehmenden Luftangriffe und der immer gefährlicher werdenden Lage blieb sie mit ihrer Familie in Rakka.

Nachdem ihr Ehemann 2015 bei einem Drohnenangriff ums Leben kam, erhielt sie Witwengeld und Unterstützung durch den IS. Noch im selben Jahr heiratete sie einen IS-Kämpfer aus Tunesien und führte auch für ihn den Haushalt. 2017 ließ sie sich nach einem Vorfall häuslicher Gewalt scheiden und zog mit ihren drei Kindern in die IS-Hochburg Mayadin, um der intensiveren Luftangriffe auf Rakka zu entkommen.

Im August 2017 reiste sie schließlich mit ihren Kindern zurück in die Türkei. Während ihrer gesamten Zeit im syrischen Kriegsgebiet war sich die Angeklagte der Gefahren für ihre Kinder bewusst. Sie wusste von den Gräueltaten des IS und unterstützte die von der Scharia geprägte Gesellschaftsordnung, die der IS durchzusetzen versuchte.

Das Hanseatische OLG verurteilte die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte durch ihre Aktivitäten innerhalb des IS die Organisation unterstützt und somit deren Bestand und Entwicklung gefördert hatte.

Der Fall vor dem BGH: Aufrechterhaltung der Verurteilung?

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des OLG Hamburg, änderte jedoch den Schuldspruch dahingehend, dass die Angeklagte wegen einer einzigen materiellrechtlichen Tat verurteilt wurde. Der BGH entschied, dass alle Betätigungen eines Mitglieds für eine terroristische Vereinigung grundsätzlich eine einzige Tat darstellen. Dies bedeutet, dass auch andere Gesetzesverstöße, die durch die mitgliedschaftliche Beteiligung verwirklicht werden, zu einer rechtlichen Handlungseinheit verklammert werden.

Die Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wurde vom BGH aufrechterhalten, da es ausgeschlossen war, dass das OLG Hamburg bei einer anderen Beurteilung der Konkurrenzen auf eine geringere Strafe erkannt hätte. Der BGH betonte, dass die Angeklagte durch ihre Handlungen innerhalb des IS eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellte.

Fazit

Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen, die mit der Rückkehr von Personen verbunden sind, die sich terroristischen Vereinigungen im Ausland angeschlossen haben. Es zeigt auch, wie die Gerichte in Deutschland mit solchen Fällen umgehen und welche rechtlichen Prinzipien dabei zur Anwendung kommen.

Die Kanzlei am Südstern aus Berlin steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Strafrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

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Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 14. November 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.