Die neue Verbandsklage: Mehr Verbraucherschutz oder Rohrkrepierer?

von Henning Albers // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern

 

» Der Verbraucherschutz soll vor rechtswidrigen AGBs, Cold Calls und anderen zwielichtigen Geschäftspraktiken schützen. Doch normierte Rechte ohne effektive Durchsetzungsmöglichkeit helfen nur auf dem Papier.

Der Gesetzgeber sah hier Handlungsbedarf und hat am 7.7.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Sammelklage im Bundestag beschlossen. Das Absegnen durch den Bundesrat erfolgte am 29.9.2023. Der Weg zur neuen Verbandsklage auf Leistung steht frei – doch was bringt sie?

 

Bisherige Rechtslage

Nach bisherigem Stand dürfen weder Verbraucher noch Anwälte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen gegen Unternehmen erheben.

Allein den qualifizierten Einrichtungen des § 4 UKlaG ist dies vorbehalten. Dies sind in der Regel Verbraucherschutzverbände.

Durch den Abgasskandal wurden Risse deutlich: Während Kunden in Deutschland noch immer auf Entschädigung warteten, wurden Kunden in den USA bereits entschädigt.

Die zum 1.11.2018 eingeführte Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO ermöglichte es Verbrauchern, sich Sammelklagen von Verbraucherverbänden anzuschließen. Die Musterfeststellungsklage hat jedoch einen Haken: Sie stellt bloß den Sachverhalt verbindlich fest und bewirkt kein rechtskräftiges Urteil: Für die Entschädigung mussten Verbraucher zusätzliche Verfahren einleiten.

Die neue Verbandsklage auf Leistung

Nun kam Die neue Verbandsklage auf Leistung ins Spiel: Sie ist wie die Musterfeststellungsklage eine Sammelklage, allerdings bewirkt jene ein rechtskräftiges und durchsetzbares Urteil.

Doch der Teufel liegt im Detail:

Karl Hamacher dröselte die neue Verbandsklage heute meisterlich in einem Artikel auf lto.de auf:

So würde die neue Verbandsklage durch so viele Verfahren laufen müssen, dass sie jahrelang dauern würden. Durch die Begrenzung der Verbandsklage auf 300.000 Euro, werden sich kaum Kanzleien finden lassen, die bereit sind Hunderte oder Tausende Mandate und damit deren Prozessrisiko für 300.000 Euro Streitwert zu übernehmen.

Ganz zu schweigen von den klageberechtigten Verbänden, die ebenfalls das Risiko tragen müssten.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Geschichte der neuen Verbandsklage auf Leistung entspinnt. Doch es sind jetzt schon vielerlei Probleme absehbar – für Verbraucher dauert sie oftmals zu lang, für Verbände und Kanzleien ist sie unprofitabel und für die Gerichte Neuland – weshalb man nicht zu viel Hoffnung in sie stecken sollte. Es scheint mehr ein Reförmchen als eine Revolution zu sein.

 

Gerne stehen wir ihnen für alle Fragen rund um das Thema Verbraucherschutz zur Verfügung. Sie können einen Beratungstermin unter folgender Telefonnummer vereinbaren: 030 695 330 96 oder uns per E-Mail unter kontakt@kanzlei-am-suedstern.de kontaktieren.