Glücksspielrecht: Erfolgreiche Rückforderung von Spielverlusten bei Online-Casinos und Zahlungsdienstleistern

von Swenne Karnath // Juristische Mitarbeiterin // Kanzlei am Südstern

 

Rechtslage

» Bis zum 30. Juni 2021 war es in der Bundesrepublik Deutschland illegal Online-Casinos zu betreiben. Einzig Schleswig-Holstein war von diesem Verbot ausgenommen. Nun wurde gerichtlich festgestellt, dass außerhalb von Schleswig-Holstein ansässige Spieler ebenso im Internet nicht rechtlich wirksam an Online-Casinos teilnehmen konnten. Die Folge der gerichtlich festgestellten Illegalität ist die Nichtigkeit der Verträge zur Teilnahme am Online-Casino. Spieler haben nichts zu befürchten und aufgrund der Nichtigkeit besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der vor dem 1. Juli 2021 verspielten Gelder. An diesem Datum trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Geldverluste in Online-Casinos vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.

 

Voraussetzungen der Rückforderung

Aufgrund der eindeutigen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 8. April 2022 (Az.: 23 U 55/21) ist eine Klage regelmäßig erfolgversprechend. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage sind, dass das Casino ohne gültige Lizenz agierte, keine Verjährung eingetreten ist sowie, dass der oder die Spieler:in keine Kenntnis von der Illegalität hatte. Bei Online-Casinos, die eine Lizenz aus Schleswig-Holstein hatten, können Spielverluste von Personen zurückgefordert werden, die ihren Wohnsitz bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort nicht in Schleswig-Holstein hatten. Die Verluste müssen von den Online-Casinos zurückerstattet werden. Dabei können Spielverluste beispielsweise von namenhaften Online-Casinos wie Bwin, Mr. Green, Wunderino oder 888 zurückgefordert werden. Die Rückforderung betrifft alle Spielverluste der vergangenen 10 Jahre. Ab Kenntnis der Illegalität verjährt der Anspruch in einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Eine Besonderheit stellen Sportwetten dar. Diese sind erlaubnisfähig, sodass eine Rückforderung nur bei fehlender Lizenz oder Verstößen gegen die Normen des Glücksspielstaatsvertrages in Betracht kommen.

 

Anspruch gegen PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, paysafecard und Co.

Auch Zahlungsabwickler und Banken können in die Haftung genommen werden. Da sich auch Anbieter wie PayPal und Co. an geltendes Recht halten müssen, haben Sie einen Rückerstattungsanspruch, wenn der Zahlungsdienstleister die Zahlung an ein Online-Casino ohne gültige Lizenz übermittelt hat.

 

Kanzlei

Für Auskünfte zur Rückerstattungsansprüche und wie Sie die entsprechenden Zahlungen widerrufen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.