von Tilman Wjst // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern
» Ja, denn oft sind diese fehlerhaft!
Ordnungswidrigkeit
Zunächst steht der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Raum. Definiert wird diese in § 1 Abs. 1 OWiG als rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Diese Ahndung wiederum erfolgt mit dem Bußgeldbescheid. Beispielhaft für Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falsch Parken oder Telefonieren am Steuer. Darüber hinaus sind jedoch auch Gesetzesverstöße außerhalb des Verkehrsrechts denkbar wie im Naturschutz- und Umweltrecht oder auch im Zusammenhang mit Corona. So waren verschiedene Bußgelder für den Verstoß gegen das Kontaktverbot, die Einhaltung der Maskenpflicht oder das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen vorgesehen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Im häufigsten Anwendungsbereich des Verkehrsrechts kann ein aufgrund einer zu schnellen Fahrweise erlassener Bußgeldbescheid insbesondere aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Beweiserhebung fehlerhaft sein. Hier finden sich viele Anknüpfungspunkte für die rechtsanwaltliche Vorgehensweise. So muss die Ermittlungsakte vom Fahrerfoto, Kennzeichenfoto, Übersichtsfoto, Messprotokoll über den Eichschein zur Lehrgangsbescheinigung korrekt geführt werden. Ist das Blitzerfoto unscharf beziehungsweise der Fahrer nicht ausreichend erkennbar, könnte der Bescheid zu Unrecht erlassen worden sein. Zudem ist auch denkbar, dass der das Geschwindigkeitsmessgerät bedienende Polizeibeamte keine ausreichenden Nachweise zu notwendigen Weiterbildungen vorlegen kann. Dies ist keine Seltenheit.
Akteneinsicht
Oftmals reicht es bereits eine Akteneinsicht vornehmen zu lassen, zu welcher nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt befugt ist. Mit eingelegtem Einspruch nimmt die Bußgeldbehörde ihre verhängte Geldbuße regelmäßig ohne weitere Aufforderung zurück. Die Überprüfung bei Herausgabe der Akte lässt in solchen Fällen bereits offensichtliche Fehler offenkundig werden.
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