Spieleinsätze zurückfordern dank Glücksspielstaatsvertrag

von Tilman Wjst // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern

 

» Wer zwischen 2012 und 2021 sein Geld im Online-Casino verzockt hat, kann nun seine Spieleinsätze zurückfordern. Legal auf dem Rechtsweg. Vorausgesetzt hierfür ist, dass der Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein lag. Meist boten entsprechende Online-Casinos ihre Dienste bundesweit an. Aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet außerhalb von Schleswig-Holstein jedoch untersagt. Lotterien, Pferde- und Sportwetten sind davon ausgenommen. Für Zuwiderhandlungen müssen nach neuester Rechtsprechung nicht die Verbraucher:innen, sondern die Betreiber gerade stehen. Es besteht ein Zahlungsanspruch in voller Höhe der verspielten Gelder.

 

Glückspielstaatsvertrag

Die §§ 284 bis 287 StGB stellen das Veranstalten eines konzessionslosen, öffentlichen Glücksspiels unter Strafe. Eine Erlaubnis kann nur unter den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrags erworben werden. Nach geltender Fassung sind beispielsweise der Ausschluss von Minderjährigen oder der Verzicht auf Darlehen und besondere Suchtanreize wie Countdown-Funktionen notwendig. Der neue Staatsvertrag trat am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt im gesamtdeutschen Bundesgebiet.

 

Entstehungsgeschichte

In Folge einer Gerichtsentscheidung des EuGH wurde der Glücksspielstaatsvertrag neu gefasst und trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Ausdrückliches Ziel des Vertrages war durch eine Regulierung des Angebots gesamtgesellschaftlich die Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern. Schleswig-Holsteins Sonderweg ist mit finanziellen Gründen zu erklären. Die Vergabe von Lizenzen generierte jährliche Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Eine Zugangskontrolle nach Wohnsitz der Teilnehmer erfolgte durch die Online-Casinos jedoch in der Regel nicht. Inzwischen können bundesweit Konzessionen für den Betrieb von Online-Casinos vergeben werden.

 

Kanzlei

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