Reisebuchungen über Direct Ferries

von Maike Dorstewitz // Leitende Mitarbeiterin Reiserecht // Kanzlei am Südstern

 

» Direct Ferries ist ein Anbieter beziehungsweise Vermittler von Fährfahrten. Während der Corona Pandemie konnten viele dieser gebuchten Fahrten nicht durchgeführt werden und wurden von dem Unternehmen oder auch von den Verbraucher:innen storniert. Bei der Rückerstattung des Reisepreises durch das Unternehmen kommt es nun zu erheblichen Problemen. Buchende können in den wenigsten Fällen selbstständig eine Rückerstattung erwirken. Hinzu kommt, dass das Unternehmen mittlerweile weder auf dem postalischen Weg noch per E-Mail zu erreichen ist. Die einzige Möglichkeit mit Direct Ferries in Kontakt zu treten, besteht über das Kontaktformular auf der Internetseite.

 

Darüber hinaus hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Großbritannien. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt hier kein europäisches Recht mehr. Das bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Reiseanbieter von Deutschland aus zu verklagen. Somit haben wir in den meisten Fällen lediglich die Möglichkeit, außergerichtlich tätig zu werden.

 

Sollte der Reisevermittler Direct Ferries die Beträge bereits an die durchführenden Fährunternehmen überwiesen haben, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, die Beträge dort einzufordern. Ob man diese Unternehmen dann verklagen kann, hängt ebenso davon ab, wo das jeweilige Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

 

Dies bedeutet wiederum, dass wir Mandant:innen ohne Rechtschutzversicherung davon abraten, uns bei einer Angelegenheit mit Direct Ferries zu beauftragen. Das Risiko weder den Reisepreis noch die Rechtsanwaltsgebühren erstattet zu bekommen, ist hierbei zu hoch.

 

Bei Mandant:innen mit einer Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung können wir den Fall sehr gerne übernehmen. Wir konnten in einigen Fällen eine vollständige oder auch teilweise Rückerstattung erwirken.

 

Bitte kontaktieren Sie uns unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.