Der Strafbefehl

von Swenne Karnath // Juristische Mitarbeiterin // Kanzlei am Südstern

» Hatten Sie schon einmal einen Strafbefehl im Briefkasten? Erkennungszeichen des Strafbefehls ist sein gelber Umschlag. Vielen Menschen ist seine Wirkung nicht bewusst, vielleicht liegt das an der harmlosen Erscheinungsform. Der Strafbefehl gibt den Strafverfolgungsbehörden allerdings die Möglichkeit eine Person, ohne eine gerichtliche Verhandlung zu verurteilen. Legt der oder die Empfänger:in innerhalb von 2 Wochen keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird dieser rechtskräftig und die Strafe kann vollstreckt werden. Der Strafbefehl entspricht nach Eintritt der Rechtskraft einem Urteil. Mit einem Strafbefehl können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Es kann daher auch zur Vollstreckung einer Gefängnisstrafe kommen.

Grundsatz des rechtlichen Gehörs

Den verantwortlichen Richter:innen ist man zu diesem Zeitpunkt nie persönlich begegnet. Im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs gestaltet sich diese Praxis als problematisch. Ein Strafbefehl resultiert nämlich direkt aus den polizeilichen Ermittlungen. Ihm zugrunde liegt eine staatsanwaltliche Einschätzung der angemessenen Sanktion. Grund dafür, dass Strafbefehle trotzdem eingesetzt werden, ist, dass diese außerordentlich ressourcenschonend sind. Es muss keine Zeit für eine Hauptverhandlung und eine richterliche Beweiswürdigung investiert werden.

Vor- und Nachteile aus Empfänger:innensicht

Der Strafbefehl kann als ein Angebot der Strafverfolgungsbehörden verstanden werden. Den zuständigen Behörden geht es darum den Sachverhalt schnell abwickeln zu können, weshalb den Empfänger:innen des Strafbefehls häufig ein versöhnliches Strafangebot gemacht wird. Jedoch ist die vorgeschlagene Strafe nicht immer günstig. Wird beispielsweise eine Geldstrafe verhängt, muss das Einkommen der Strafbefehlsempfänger:innen regelmäßig von der Staatsanwaltschaft geschätzt werden. Dies kann im Einzelfall zu positiven wie auch zu negativen Auswirkungen führen. Es besteht deshalb die Möglichkeit den Einspruch hinsichtlich der Rechtsfolgen zu begrenzen, während der Tatbestand anerkannt wird.

Wirkung des Einspruchs

Wird Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Es findet dann eine gängige richterliche Beweiswürdigung statt. Zu erwähnen ist allerdings, dass es im Rahmen der Verhandlung kein Verschlechterungsverbot gibt. Die Strafe kann daher im Ergebnis auch strenger ausfallen, als dies noch im Strafbefehl angegeben war. Für die Empfänger:innen ist es in der Regel schwer einzuschätzen, wie die Erfolgsaussichten und die Risiken sind. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung können Ihnen empfehlen, welche weitere Vorgehensweise für Sie günstig ist.

Gerne prüfen wir dafür Ihren konkreten Einzelfall. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de