Verurteilung nach gefährlichem Feuerwerksvorfall in Berlin

Zum Jahreswechsel 2021/2022 ereignete sich in Berlin ein Vorfall, der später Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) werden sollte. Das Landgericht Berlin I hatte am 29. Februar 2024 eine Entscheidung gefällt, die anschließend vom BGH am 5. November 2024 unter dem Aktenzeichen 5 StR 406/24 überprüft wurde. Im Zentrum des Verfahrens stand die strafrechtliche Bewertung eines Vorfalls, bei dem es unter anderem um das vorsätzliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie um fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen ging. Dieser Blogartikel beleuchtet die Hintergründe des Falles und die rechtlichen Fragen, die dabei eine Rolle spielten.

Hintergrund des Falles: Illegale Feuerwerksbeschaffung und gefährliche Konstruktion

Der Angeklagte, der keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besaß, plante für seine Silvesterfeier ein großes Feuerwerk. Dazu ließ er sich illegal Kugelbomben aus Polen liefern, die in Deutschland nicht frei erhältlich sind. Da ihm nur ein professionelles Abschussrohr zur Verfügung stand, baute er eine improvisierte Abschussvorrichtung aus Kunststoffrohren, die er in einer Kiste mit festgestampftem Sand stabilisierte. Ihm war bewusst, dass die Konstruktion möglicherweise nicht gasdicht war und es zu einer vorzeitigen Explosion kommen könnte.

Trotz dieser Unsicherheiten zündete er das Feuerwerk, während seine Gäste in nur 15 bis 20 Metern Entfernung standen – weit unter dem erforderlichen Sicherheitsabstand. Während des Feuerwerks verrutschte der Sand in der Abschusskiste, wodurch eine Kugelbombe am Boden explodierte. Die Erschütterung brachte die Abschusskiste zum Umkippen, sodass die Rohre in Richtung der Zuschauer zeigten. Kurz darauf detonierte eine weitere Kugelbombe hinter ihnen. Die Druckwelle sowie umherfliegende Trümmer verletzten zwölf Personen, einige davon schwer.

Bewertung durch den BGH

Das Landgericht Berlin I verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte legte Revision ein, die jedoch vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde.

Der BGH bestätigte, dass der Angeklagte vorsätzlich handelte, da ihm die Risiken seiner Konstruktion und die unzureichenden Schutzmaßnahmen bewusst waren. Er nahm die Möglichkeit von Verletzungen in Kauf, um das Feuerwerk wie geplant durchzuführen. Der BGH stimmte auch der Bewertung des Landgerichts zu, dass die Tat nicht nur als fahrlässige Körperverletzung und vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu werten ist, sondern auch die Qualifikation des § 308 Abs. 2 StGB erfüllt. Diese Qualifikation sieht eine erhöhte Strafe vor, wenn durch die Explosion eine große Zahl von Menschen gesundheitlich geschädigt wird. Im vorliegenden Fall wurden zwölf Personen verletzt, was nach Ansicht des Gerichts ausreicht, um von einer „großen Zahl“ zu sprechen.

Fazit

Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Verantwortung, die mit dem Umgang von Sprengstoffen und Feuerwerkskörpern einhergeht. Der Fall zeigt eindrücklich, welche schwerwiegenden Konsequenzen fahrlässiges Verhalten in diesem Bereich haben kann. Für Privatpersonen ohne entsprechende Erlaubnis und Fachkenntnisse ist es daher dringend abzuraten, derartige Feuerwerke durchzuführen.

Die Kanzlei am Südstern aus Berlin steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Strafrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

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Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.