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Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages nach Zerstörung des Fahrzeuges

Tritt eine Partei berechtigterweise vom Kaufvertrag zurück, so sind die Leistungen zurück zu gewähren. Im Fall eines Neuwagenkaufs bedeutet dies auf Käuferseite die Rückgabe und Rückübereignung des gekauften Fahrzeugs; auf Verkäuferseite die Rückzahlung des Kaufpreises. Problematisch wird dies, wenn das Auto wie in einem kürzlich entschiedenen BGH-Fall vor Rückabwicklung durch einen Brand zerstört wird. Im […]