Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

von Maike Göldenitz und Vincent Aydin // Rechtsanwalt unter anderem für Erbrecht // Kanzlei am Südstern

» Wann ist die beste Zeit, um Vorsorge für den Eventualfall zu treffen?

Die beste Zeit ist jetzt!

Denn nur, wenn Sie rechtzeitig eine korrekte Vorsorgeregelung erstellen, die speziell auf Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre zukünftigen Erwartungen abgestimmt ist, können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch umgesetzt werden. Schnell kann man in eine Lage geraten, in der man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist. Eine eindeutig formulierte Vorsorgeregelung ist in diesen Situationen nicht nur für Sie als Verfasser / Verfasserin wichtig, sondern sie sorgt auch für klare Verhältnisse innerhalb der Familie. Denn es gibt für so weitgehende Entscheidungen keine allgemeingültigen Lösungen, so einzigartig jeder Mensch ist, so besonders sind auch seine Wünsche für den Eventualfall.

Folgende Dokumente gehören zu den wichtigsten Vorsorgeregelungen:

Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ein Testament zu formulieren, heißt aktiv seine Lebensgestaltung zu betreiben und selbstbestimmt zu handeln. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten seinen Nachlass weiterzugeben und das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bietet Gestaltungsmöglichkeiten, die zum eigenen Vorteil genutzt werden sollten.

Wenn Sie als Erblasser oder auch als potenzieller Erbe sicher gehen möchten, dass die umfangreichen Vorschriften und Möglichkeiten Beachtung finden, sollten Sie sich von mir richtig und umfänglich beraten lassen.

Wir nehmen uns die Zeit, die nötig ist, damit ihre Wünsche und ihr Wille Recht bekommen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind ebenfalls komplexe Dokumente, die immer auch inhaltliche Fragen aufwerfen. Als Denkpartner stehe ich Ihnen zur Seite – gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, rechtswirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Die Vorsorgevollmacht kommt zum Einsatz, wenn Sie nicht in der Lage sind, durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Durch eine von Ihnen formulierte Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen für welche Angelegenheiten Sie Ihre Vertrauensperson zum Bevollmächtigten einsetzen. Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Amtsgericht Ihres Wohnortes eine Vertretung. Auch Familienmitglieder – Ehepartner:in und volljährige Kinder sind nicht automatisch als Vertreter vorgesehen. Wie jede andere Person müssen auch Familienmitglieder durch Ihre entsprechende Vollmacht ausdrücklich bevollmächtigt werden oder sie werden vom Amtsgericht als Betreuer:in bestellt.

Die Patientenverfügung dient zur Festlegung von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung nicht mehr in der Lage, d.h. nicht mehr ansprechbar sind, um Ihren Willen zu bekunden. Falls Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die einzuleitenden Maßnahmen. In Deutschland sind die Mediziner verpflichtet, alle ihnen möglichen lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen.

Als volljährige Person können Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen, wenn Sie einwilligungsfähig sind. Das heißt, Sie verfassen das Dokument aus freiem Willen und Sie sind sich dessen Tragweite/Bedeutung bewusst.

Wir stehen Ihnen für Ihre wichtigen Fragen zum Thema Vorsorgeregelungen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin unter 030 695 330 96 oder unter kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.

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