Wunderwerk der Technik – Abschalteinrichtungen im Dieselabgasskandal 2.0

von Aljoscha Bildge // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern

» Die Vorwürfe gegen deutsche Unternehmen der Automobilindustrie im Zusammenhang mit dem Abgasskandal reißen nicht ab. Im Zentrum der Geschehnisse steht weiterhin der Volkswagen Konzern, dessen Manipulationen durch den engagierten Einsatz von Umwelt- und Verbraucherverbänden aufgedeckt werden konnte und den Weg gerichtlicher Überprüfung ebnete. Verantwortlich für die erneute Demontage von VW ist der Motor mit der Kennung EA288. Das Nachfolgemodell des skandalträchtigen Dieselmotors EA189 aus dem Hause Volkswagen scheint sich nahtlos in den Dieselskandal einzureihen.

Die Hinweise verdichten sich, dass die Volkswagen AG wider besseres Wissen auch Fahrzeuge der neuen Motorengeneration systematisch manipuliert hat. Erneut steht damit der Verdacht im Raum, dass das Unternehmen aus Wolfsburg Behörden über die Zulässigkeit der implementierten Hard- und Softwaremechanismen vorsätzlich täuschte, um die für den Vertrieb zwingend erforderliche Typengenehmigung zu erhalten. Die mit der Motorenherstellung und dem Inverkehrbringen einhergehende sittenwidrige Schädigung an Millionen von Kundinnen und Kunden, wurde von der Konzernspitze offenbar zumindest billigend in Kauf genommen.

Obwohl die Vorgehensweise dabei jener ähnelt, die bereits im Rahmen des Dieselskandals 2015 rund um den EA189-Motor zu beobachten war, streitet der niedersächsische Konzern die Vorwürfe zum EA288 bis dato vehement ab und suggeriert Verbraucherinnen und Verbrauchern in einer mindestens fragwürdigen Medienkampagne, dass sich die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen VW nicht lohnen würden. Doch die Geschichte wiederholt sich nicht nur an dieser Stelle, denn die zahlreichen anhängigen Gerichtsverfahren gegen VW belegen eindrucksvoll, dass sich diese Strategie für den Autobauer nicht bezahlt macht.

Nicht anders die in den Fahrzeugen ab dem Baujahr 2016 verwendete Abgasvorrichtung. Die verbaute Technik sorgt abermals dafür, dass die Abgaswerte der Motoren den Zielvorgaben der Europäischen Union immer nur dann entsprechen, wenn die Fahrzeuge in den Testlaboratorien des Kraftfahrt-Bundesamtes auf ihr Abgasverhalten hin überprüft werden. Im normalen Fahrbetrieb stoßen die Fahrzeuge dagegen deutlich mehr umweltschädliche Abgase aus, als rechtlich zulässig wäre. Durch die widerrechtliche Verwendung dieser Abschalteinrichtungen droht betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrern mitunter die behördlich angeordnete Stilllegung ihres Fahrzeugs. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher diesen Zustand nicht hinnehmen müssen, ergibt sich unmittelbar aus dem Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Für betroffene Kundinnen und Kunden stellt sich regelmäßig die entscheidende Frage, welche rechtlichen Ansprüche sie gegen VW und Co. geltend machen können. Hierbei beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.