von Henning Albers // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern
» Kurz nachdem am Wannsee ausgiebig über das Gegenteil referiert wurde, beschloß der Bundestag am 19.1.2024 eine Erleichterung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Novelle der Ampelkoalition erfindet das Rad nicht neu, verringert allerdings mehrere Hürden zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Viele kleine Erleichterungen
So wird etwa die Frist, ab wie viel Jahren Aufenthalt in Deutschland man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann, von acht Jahren auf fünf, in Ausnahmefällen drei Jahre betragen.
Dasselbe Spiel bei in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern: Hier verringerte sich die Dauer, die mindestens ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland vor der Geburt leben muss damit das Kind den deutschen Pass erhält ebenfalls von acht auf fünf Jahre.
Ein paar Verschärfungen
Vereinzelt wurden die Voraussetzungen wiederum angehoben:
So soll das bisherige Bekenntnis zum Grundgesetz durch Bekenntnisse zum Schutze jüdischen Lebens und zum Verbot eines Angriffskriegs ergänzt werden.
Bei Zuwiderhandeln oder arglistiger Täuschung soll innerhalb von zehn Jahren die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden können.
In Zukunft können auch unrichtige Angaben beim Bekenntnis zum Grundgesetz zum Verlust führen.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Vielleicht die gravierendste Neuerung ist im Bereich der doppelten Staatsbürgerschaft.
Diese war bisher nur Ausländern vorbehalten, die EU-Bürger oder Schweizer Bürger sind.
Nun soll es sämtlichen Ausländern offenstehen bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit zu behalten.
Seit 1914 verlor grundsätzlich jeder Deutsche mit Auslandswohnsitz die Staatsbürgerschaft bei Annahme einer anderen.
Dies führte dazu, dass in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger mit türkischem Wurzeln die türkische Staatsbürgerschaft wiedererwerben konnten.
Als Reaktion darauf wurde zum 1.1.2000 der § 25 StAG geschaffen, der die vormalige Voraussetzung des Auslandswohnsitz abschaffte.
Dies hatte zur Folge, dass für Nicht-EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft Geschichte war, wenn sie bis dahin nicht beide Staatsbürgerschaften erlangt haben.
Diese Reform sollte vielen seit Jahren in Deutschland lebenden Menschen den Zwist ersparen, sich zwischen Herkunft und Heimat entscheiden zu müssen.
Fazit
Die Fristenänderungen und andere Vorschläge dürften keinen riesigen Unterschied machen. Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ist allerdings das eigentliche Novum: Es sollte für viele Leute genug Anreiz sein, nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft zu verlieren, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich der weitere Verlauf entwickelt.
Wenn Sie Fragen zum Staatsangehörigkeitsgesetz oder verwandte Themen haben steht Ihnen die Kanzlei am Südstern gern zur Seite. Sie erreichen uns per Telefon unter der 030 695 330 96 und per E-Mail unter: kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.